Logo EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld

Positivkatalog/Annahmekatalog

Annahmekatalog

Positivkatalog / Annahmekatalog der EGK
02Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
02 01 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
02 01 01Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 01 02Abfälle aus tierischem Gewebe
02 01 03Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
02 01 04Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
02 01 99Abfälle a.n.g.
02 02Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs
02 02 02Abfälle aus tierischem Gewebe
02 02 03für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 02 04Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 02 99Abfälle a.n.g.
02 03Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse
02 03 01Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen
02 03 04für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 03 99Abfälle a.n.g.
02 05Abfälle aus der Milchverarbeitung
02 05 01für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 05 99Abfälle a.n.g.
02 06Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren
02 06 01für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 07Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)
02 07 01Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerungen des Rohmaterials
02 07 02Abfälle aus der Alkoholdestillation
02 07 04für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
02 07 99Abfälle a.n.g.
03Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe
03 01Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln
03 01 01Rinden und Korkabfälle
03 01 04*Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten
03 01 05Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen
03 01 99Abfälle a.n.g.
03 03Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
03 03 01Rinden- und Holzabfälle
03 03 05De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling
03 03 07mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen
03 03 08Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling
03 03 10Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
03 03 11Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen
03 03 99Abfälle a.n.g.
04Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie
04 01Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie
04 01 01Fleischabschabungen und Häuteabfälle
04 01 06chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
04 01 08chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)
04 01 09Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish
04 01 99Abfälle a.n.g.
04 02 Abfälle aus der Textilindustrie
04 02 09Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer)
04 02 10organische Stoffe aus Naturstoffen (z. B. Fette, Wachse)
04 02 16*Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten
04 02 17Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen
04 02 21Abfälle aus unbehandelten Textilfasern
04 02 22Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern
04 02 99Abfälle a.n.g.
05Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
05 01Abfälle aus der Erdölraffination
05 01 15*gebrauchte Filtertone
05 06 Abfälle aus der Kohlepyrolyse
05 06 99Abfälle a.n.g.
06Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
06 13Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a.n.g.
06 13 02*gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02)
06 13 99Abfälle a.n.g.
07Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen
07 01Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien
07 01 08*andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 01 10*andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 01 99Abfälle a.n.g.
07 02Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Kunststoffen, synthetischem Gummi und Kunstfasern
07 02 08*andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 02 10*andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 02 13Kunststoffabfälle
07 02 17siliconhaltige Abfälle, andere als die in 07 02 16 genannten
07 02 99Abfälle a.n.g.
07 03Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von organischen Farbstoffen und Pigmenten (außer 06 11)
07 03 10*andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 03 99Abfälle a.n.g.
07 04Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von organischen Pflanzenschutzmitteln (außer 02 01 08 und 02 01 09), Holzschutzmitteln (außer 03 02) und anderen Bioziden
07 04 10*andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 05Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Pharmazeutika
07 05 10*andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 05 99Abfälle a.n.g.
07 06Abfälle aus Herstellung, Zubereitung und Anwendung (HZVA) von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln
07 06 08*andere Reaktions- und Destillationsrückstände
07 06 10*andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 06 99Abfälle a.n.g.
07 07Abfälle aus Herstellung, Zubereitung und Anwendung (HZVA) von Feinchemikalien und Chemikalien a.n.g.
07 07 10*andere Filterkuchen, gebrauchte Aufsaugmaterialien
07 07 99Abfälle a.n.g.
08Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacken, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben
08 01Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) und Entfernung von Farben und Lacken
08 01 11*Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten; hier nur ausgehärtete Farb- und Lackabfälle
08 01 12Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen
08 01 14Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 13 fallen
08 01 17*Abfälle aus der Farb- und Lackentfernung, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten, hier: keine halogenierten Lösemittel
08 01 18Abfälle aus der Farb- und Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 17 fallen
08 01 21*Farb- und Lackentfernerabfälle
08 01 99Abfälle a.n.g.
08 02 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung HZVA anderer Beschichtungen (einschließlich keramischer Werkstoffe)
08 02 01Abfälle von Beschichtungspulver
08 03Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Druckfarben
08 03 12*Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
08 03 13Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 12 fallen
08 03 14*Druckfarbenschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten, hier: keine halogenierten Lösemittel
08 03 15 Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 14 fallen
08 03 17*Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
08 03 18Tonerabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 03 17 fallen
08 04Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien)
08 04 09*Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten; hier nur ausgehärtete Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die keine gefährliche Stoffe enthalten
08 04 10Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen
09Abfälle aus der fotografischen Industrie
09 01Abfälle aus der fotografischen Industrie
09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten
09 01 08Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten
10Abfälle aus thermischen Prozessen
10 03Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
10 03 02Anodenschrott
10 03 17*teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung
10 03 18Abfälle aus der Anodenherstellung die Kohlenstoffe enthalten mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 03 17 fallen
11Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen
11 01Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderenWerkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)
11 01 16*gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
01 02Abfälle aus Prozessen der Nichteisen-Hydrometallurgie
11 02 03Abfälle aus der Herstellung von Anoden für wässrige elektrolytische Prozesse
12Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen
12 01 05Kunststoffspäne und -drehspäne
12 01 12*gebrauchte Wachse und Fette
12 01 14*Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 15Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen
12 01 18*ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)
12 01 20*gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
12 01 21gebrauchte Hon- und Schleifmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 20 fallen
12 01 99Abfälle a.n.g.
13Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter die Kapitel 05, 12 und 19 fallen)
13 02Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen
13 02 06*synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 07*biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 02 08*andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle
13 05 Inhalte von Öl-/Wasserabscheidern
13 05 01*feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
13 05 08*Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
15 Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a.n.g.)
15 01Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle)
15 01 01Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02Verpackungen aus Kunststoff
15 01 03 Verpackungen aus Holz
15 01 04Verpackungen aus Metall
15 01 05Verbundverpackung
15 01 06gemischte Verpackungen
15 01 09Verpackungen aus Textilien
15 01 10*Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 02Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
15 02 02*Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
15 02 03Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
16Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16 01Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)
16 01 03Altreifen
16 01 07*Ölfilter
16 01 19Kunststoffe
16 01 21*gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen
16 01 22Bauteile a.n.g.
16 02Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten
16 02 13*gefährliche Bestandteile (2) enthaltende gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 12 fallen
16 02 14gebrauchte Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 09 bis 16 02 13 fallen
16 02 16aus gebrauchten Geräten entfernte Bestandteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 02 15 fallen
17Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 02Holz, Glas und Kunststoff
17 02 01Holz
17 02 03Kunststoff
17 02 04*Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
07 03Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 02Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 02Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen; hier kein Asphalt
17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 05Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut
17 05 03*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
17 05 05*Baggergut, das gefährliche Stoffen enthält
17 05 06Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
17 06Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
17 06 03*anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
17 09 02*Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten (z. B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB-haltige Isolierverglasungen, PCB-haltige Kondensatoren); hier nur Holz, Glas und Kunststoff
17 09 03*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten; hier nur Holz, Glas und Kunststoff
17 09 04gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
18Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)
18 01Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen
18 01 01spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)
18 01 04Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
18 01 06*Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 01 07Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen
18 01 09Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
18 02 Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren
18 02 01spitze oder scharfe Gegenstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 02 fallen
18 02 03Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden
18 02 05*Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
18 02 06Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 02 05 fallen
19Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke
19 05Abfälle aus der aeroben Behandlung von festen Abfällen
19 05 03nicht spezifikationsgerechter Kompost
19 08Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a.n.g.
19 08 01Sieb- und Rechenrückstände
19 08 02Sandfangrückstände
19 08 05Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser
19 08 06*gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
19 08 09*Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern, die Speiseöle und -fette enthalten
19 08 10*Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen
19 08 99Abfälle a.n.g.
19 09Abfälle aus der Zubereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch oder industriellem Brauchwasser
19 09 01feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände
19 09 04gebrauchte Aktivkohle
19 09 05gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze
19 11Abfälle aus der Altölraffination
19 11 01*gebrauchte Filtertone
19 12Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g.
19 12 01Papier und Pappe
19 12 04Kunststoff und Gummi
19 12 06*Holz, das gefährliche Stoffe enthält
19 12 07Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
19 12 08Textilien
19 12 10brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
19 12 11*sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten; hier nur die brennbare Fraktion
19 12 12sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen; hier nur die brennbare Fraktion
20Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen
20 01Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)
20 01 01 Papier und Pappe/Karton
20 01 08biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle
20 01 10Bekleidung
20 01 11Textilien
20 01 25Speiseöle und -fette
20 01 27*Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthalten
20 01 28Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallen
20 01 32Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 31 fallen
20 01 37*Holz, das gefährliche Stoffe enthält
20 01 38Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
20 01 39Kunststoffe
20 01 40Metalle
20 02Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
20 02 01kompostierbare Abfälle
20 02 03andere nicht biologisch abbaubare Abfälle
20 03Andere Siedlungsabfälle
20 03 01gemischte Siedlungsabfälle
20 03 02Marktabfälle
20 03 03Straßenkehricht
20 03 06Abfälle aus der Kanalreinigung
20 03 07Sperrmüll
20 03 99Siedlungsabfälle a. n. g.

*gefährliche (besonders überwachungsbedürftige) Abfälle

Ausgeschlossene Abfälle

Von der Annahme zur Verbrennung sind alle Abfälle grundsätzlich ausgeschlossen, die nach ihrer Art oder Menge nicht zusammen mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können, wie:

 

  • Nicht brennbare Stoffe und Abfälle wie Erde, Bauschutt, Schnee, Eis, Steine, Sand, Schlamm, Asche, und Schlacke, soweit sie nicht mindestens in einem Verhältnis von 1:10 mit brennbaren Abfällen vermischt sind.
  • Menschliche und tierische Auswurfstoffe, Stalldung und Wundverbände, ekelerregende und übelriechende Stoffe, Tierkadaver, Gifte, soweit diese eine Gefahr für die Anlage oder deren Bedienungspersonal darstellen.
  • Flüssige oder leicht vergasende Stoffe der Gefahrenklasse AI und AII mit Flammpunkten unter 55 °C.
  • Stoffe, die wegen ihres hohen Säuregehaltes oder Gehaltes an Chemikalien die Müllverbrennungsanlage gefährden oder die Rauchgasemissionen ungünstig beeinflussen.
  • Leicht entzündbare, radioaktive oder explosive Stoffe oder Abfälle, z.B. Feuerwerkskörper, Munition und Karbidrückstände in nassem oder trockenem Zustand sowie Stoffe, die zu Selbstentzündung neigen.
  • Sperrgut jeder Art, das mit den vorhandenen Hilfsmitteln nicht zerkleinert werden kann.
  • Batterien, Akkumulatoren, Kühlgeräte, Elektronikschrott wie z.B. Radio, Fernseher, Computer